Slingsby T.21B von Drohne im Anflug getroffen — absichtlich in den Anflugweg geflogen
Im Anflug auf den Flugplatz Dunstable wurde eine Slingsby T.21B in etwa 30 m AGL von einer DJI Mini 2 Drohne getroffen; keine Verletzungen, oberflächlicher Schaden. Die Drohne flog nahe am Kopf des Passagiers vorbei und prallte gegen die Nasenkante des linken Flügels; die T.21B landete sicher. Das Video zeigte, dass die Drohne absichtlich von den Dunstable Downs aus in den Anflugweg geflogen wurde. Die jugendlichen Betreiber waren unter 18 — Mindestalter für die Operator-ID der Kameradrohne; zwei Erwachsene begleiteten sie. Vorsätzlicher Eindringflug einer Drohne außerhalb der regulatorischen Anforderungen in den Anflugweg.
- Anflug auf Dunstable: Die Slingsby T.21B (offener Doppelsitzer, Baujahr 1947) befand sich im Endanflug auf den Flugplatz Dunstable in ca. 30 m AGL mit dem Piloten und einem Passagier an Bord.
- Drohne ohne Zulassung betrieben: Bei der Drohne handelte es sich um eine DJI Mini 2, gestartet von einem öffentlichen Parkplatz; sie trug keine Betreiber-ID, und die Bediener waren unter dem Mindestalter von 18 Jahren.
- Drohne in Anflugweg geflogen: Die geborgene Speicherkarte zeigte, dass die Drohne absichtlich entlang des Anflugwegs des Seglers geflogen wurde und dieser kurz vor dem Zusammenstoß im Kamerabild sichtbar war.
- Drohne trifft linke Flügelkante: Einige Sekunden nach der ersten Sichtung flog die Drohne knapp am Kopf des Passagiers vorbei, prallte gegen die Vorderkante des linken Flügels und fiel zu Boden.
- Pilot landet normal: Der Pilot behielt die Kontrolle und setzte den Anflug zu einer normalen Landung fort.
- Schaden an Bespannung, unverletzt: Der Schaden am Segler beschränkte sich auf oberflächliche Beschädigungen der Bespannung an der Vorderkante des linken Flügels. Beide Insassen blieben unverletzt.