Slingsby T.21B von Drohne im Anflug getroffen — absichtlich in den Anflugweg geflogen
Im Anflug auf den Flugplatz Dunstable wurde eine Slingsby T.21B in etwa 30 m AGL von einer DJI Mini 2 Drohne getroffen; keine Verletzungen, oberflächlicher Schaden. Die Drohne flog nahe am Kopf des Passagiers vorbei und traf die Nasenkante des linken Flügels; die T.21B landete sicher. Das Video zeigte, dass die Drohne absichtlich von den Dunstable Downs aus in den Anflugweg geflogen wurde. Die jugendlichen Betreiber waren unter 18 — Mindestalter für die Operator-ID der Kameradrohne; zwei Erwachsene begleiteten sie. Vorsätzlicher Eindringflug einer Drohne außerhalb der regulatorischen Anforderungen in den Anflugweg.
- Anflug auf Dunstable: Die Slingsby T.21B (offener Doppelsitzer, Baujahr 1947) befand sich im Endanflug auf den Flugplatz Dunstable in ca. 30 m AGL mit dem Piloten und einem Passagier an Bord.
- Drohne ohne Zulassung betrieben: Bei der Drohne handelte es sich um eine DJI Mini 2 (249 g, mit Kamera), die von einem öffentlichen Parkplatz auf den Dunstable Downs östlich des Flugplatzes gestartet wurde. Die DJI Mini 2 erfordert eine Betreiber-ID (auf der Drohne angebracht, Inhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein). Die geborgene Drohne trug keine Betreiber-ID; die AAIB stellte später fest, dass die Bediener unter dem Mindestalter von 18 Jahren waren, obwohl zwei Erwachsene anwesend waren.
- Drohne in Anflugweg geflogen: Daten der geborgenen Speicherkarte zeigten, dass die Drohne absichtlich direkt entlang des Anflugwegs des Seglers geflogen wurde; der Segler war in den Sekunden vor dem Zusammenstoß im Kamerabild der Drohne sichtbar. AAIB-Schlussfolgerung: „Die Kollision ereignete sich, weil die Drohne absichtlich in den Anflugweg des Seglers geflogen wurde.“
- Drohne trifft linke Flügelkante: Einige Sekunden nach der ersten Sichtung flog die Drohne knapp am Kopf des Passagiers vorbei und traf die Vorderkante des linken Flügels; anschließend fiel sie zu Boden und wurde von den Bedienern geborgen.
- Pilot landet normal: Der Pilot behielt die Kontrolle und setzte den Anflug zu einer normalen Landung fort.
- Schaden an Bespannung, unverletzt: Der Schaden am Segler beschränkte sich auf oberflächliche Beschädigungen der Bespannung an der Vorderkante des linken Flügels. Beide Insassen blieben unverletzt.