Discus b trudelt aus Thermik; hintere Schwerpunktlage und unvollständige Einweisung
Bei einem unbeabsichtigten Trudeln nahe Buttwil wurde der Pilot eines Discus b tödlich verletzt; das Segelflugzeug wurde zerstört. Nach Ausklinken auf ~1 300 m MSL kreiste der Pilot unter einem anderen Segelflugzeug und geriet aus ~1 100 m MSL ins Trudeln; Zeugen sahen keine Ausleitversuche. Er verfügte über ~157 h Gesamterfahrung, nur 1:18 h auf dem Muster und keine dokumentierte Trudeleinweisung. Die Mindestzuladung im Cockpit betrug 85 kg, der voll ausgerüstete Pilot wog 75 kg; mit 4,4 kg Bugballast lag der Schwerpunkt nahe der hinteren Grenze. Die Vereinseinweisung war nach dem ersten überwachten Flug unbeaufsichtigt fortgeführt worden.
- F-Schlepp ab Buttwil: Der Pilot startete im F-Schlepp ab Piste 34 in Buttwil zu einem lokalen Segelflug auf einem einsitzigen Discus b. Er besaß einen deutschen Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer mit ~157 h Gesamterfahrung, die über 15 Jahre erworben worden war; die jüngere Erfahrung lag fast ausschließlich auf einer Ka 6 in Holzbauweise. Auf dem Discus b hatte er zuvor drei Flüge mit insgesamt 1:18 h absolviert.
- Schwerpunkt nahe hinterer Grenze: Voll ausgerüstet wog der Pilot 75 kg; das Cockpitschild dieses Flugzeugs forderte eine Mindestzuladung von 85 kg (die anderen Discus b des Vereins ließen 75 kg zu). Mit fest verschraubten 4,4 kg Bugballast lag der Schwerpunkt nahe der hinteren Grenze — etwa 2 % innerhalb der hintersten zulässigen Lage. Das Flughandbuch warnt, dass bei hinterer Schwerpunktlage voller Seitenruderausschlag im überzogenen Flugzustand das Flugzeug ins Trudeln bringt. Eine praktische Trudeleinweisung auf einem Segelflugzeug war in der fliegerischen Laufbahn des Piloten nicht belegt.
- Einweisung unbeaufsichtigt fortgeführt: Das Einweisungsverfahren des Vereins sah drei Flüge unter Überwachung eines Fluglehrers oder erfahrenen Piloten vor. Der Pilot hatte einen überwachten Flug auf einem anderen Discus b (16 Minuten) absolviert und danach an einem Tag ohne diensthabenden Fluglehrer zwei kurze unbeaufsichtigte Flüge mit dem Unfallflugzeug durchgeführt. Im Flugbuch fand sich keine Bestätigung des Einweisungsabschlusses. Der Unfallflug war der vierte Flug auf dem Muster und ebenfalls unbeaufsichtigt.
- Kreisen unter anderem Segelflugzeug: Der Pilot kündigte das Klinken nach etwa vier Minuten Schleppzeit an und klinkte auf ~1 300 m MSL aus, rund 700 m AGL. Er flog in einen Aufwind unter einem anderen Segelflugzeug, das auf ~1 600 m MSL kreiste, und wurde anschließend auf ~1 100–1 150 m MSL kreisend beobachtet.
- Unbeabsichtigtes Trudeln aus ~1 100 m: Kurz darauf sah der höher kreisende Pilot, wie der Discus b aus ~1 100 m MSL (rund 500 m AGL) ins Trudeln geriet. Wahrscheinliche Ursache war ein unbeabsichtigtes Unterschreiten der im Geradeausflug bei 68 km/h liegenden Überziehgeschwindigkeit — deutlich höher als jene der Ka 6, auf der der Pilot aktuell war — in Verbindung mit der hinteren Schwerpunktlage. Das standardmäßige Ausleiten des Trudelns auf diesem Muster bewirkt einen Höhenverlust von 50–80 m; aus der Eintrittshöhe wäre eine Ausleitung möglich gewesen.
- Keine Ausleitversuche beobachtet: Zeugen beobachteten mehrere Vrillenumgänge ohne erkennbaren Ausleitversuch. Der Fahrtmesser zeigte beim Aufprall etwas über 130 km/h, der Höhenmesser blieb auf 640 m stehen, was mit fortgesetzter Autorotation bis zum Bodenkontakt vereinbar ist.
- Dachaufprall; Pilot tödlich verletzt: Die Rumpfnase des Segelflugzeugs schlug auf dem Dach eines Gebäudes im Dorf auf, der Flieger überschlug sich und kam in Rückenlage auf einem zweiten Dach zur Ruhe. Der Pilot wurde beim Aufprall aus dem Segelflugzeug geschleudert und tödlich verletzt; das Flugzeug wurde zerstört. Die Untersuchung fand keine Anhaltspunkte für vorbestandene technische Mängel und keine medizinische Ursache des Unfalls. Die wahrscheinliche Ursache war ein unbeabsichtigtes Trudeln, das vor dem Bodenkontakt nicht beendet wurde; hintere Schwerpunktlage, sehr geringe Erfahrung auf dem Muster, fehlende Trudelausbildung sowie eine unvollständige und unbeaufsichtigte Mustereinweisung begünstigten den Unfall.