DG-202 Radbremsenausfall im Landerollen; Kollision mit Hangar
Nach Abbruch eines lokalen Angewöhnungsflugs aus Münster/VS (LSPU) wegen aufziehendem Schlechtwetter landete der Pilot eine DG-202 auf Piste 23 mit ~100 km/h. Aufsetzen nach der Pistenmitte, ~350 m blieben zum Ausrollen. Gegen Pistenende rechts auf den Wiesenstreifen, Bremsversuch — die Backenbremse zeigte trotz vollem Hebelweg keine Wirkung. Das Segelflugzeug rollte über die Wiese, überquerte eine Straße und kollidierte mit Hangarecke, Signaltafel und zwei Absperrpfosten. Ursache: lockerer Bowdenzug der Backenbremse (einzige Ursache). Erheblicher Schaden an beiden Flügelvorderkanten, linker Flügelwurzel und Rumpfspitze. Pilot unverletzt.
- Lokallandung nach frühem Rückflug: Nach einem lokalen Einweisungsflug ab Münster/VS (LSPU) im Obergoms (max. ca. 2.300 m MSL) kehrte der Pilot wegen aufziehenden Schlechtwetters aus Westen früh zurück. Landung auf der leicht abfallenden Piste 23 (NO→SW).
- Loser Bremsbowdenzug: Der Betätigungsbowdenzug der Trommelradbremse war lose bzw. nicht korrekt gespannt — die Bremse ließ sich nicht bedienen. SUST nannte dies als alleinige Ursache des Bremsausfalls ohne systemischen Faktor. Die Bremsfunktion ist beim Vorflugcheck prüfbar: Das Anheben der Radabdeckung zeigt die Seilspannung, und voller Bremshebelhub sollte beim Rollen Radwiderstand erzeugen.
- Späte Landung: Endanflug bei 100 km/h (+10 km/h über der Streckenflug-Anfluggeschwindigkeit bei Windstille) wegen erwartetem Gegenwind und leichter Turbulenz. Aufsetzen hinter der Pistenmitte, ca. 350 m Ausrollstrecke verblieben.
- Bremse versagt beim Ausrollen: Gegen Ende der Piste bog der Pilot rechts von der Mittellinie auf den Grasbeistreifen ab, um zum Vorfeld zu rollen, und versuchte zu bremsen. Die Trommelradbremse zeigte trotz vollem Bremshebelhub keine Wirkung.
- Überrollt Straße, trifft Objekte: Ohne wirksame Bremsung rollte das Segelflugzeug über den Grasbeistreifen, überquerte eine öffentliche Nebenstraße und traf die Ecke eines Hangars, ein Hinweisschild sowie zwei Absperrpfosten, bevor es zum Stillstand kam.
- Kollisionsschäden; kein Verletzter: Pilot unverletzt. Schwere Schäden an beiden Flügelvorderkanten, dem linken Flügelwurzelbereich und der Rumpfspitze. Untersuchung durch summarischen Bericht nach VSZV Art. 46 abgeschlossen; kein systemischer Faktor.