Falcon 2000EX und Arcus Beinahe-Kollision im Luftraum E während ILS-Anflug
Eine Falcon 2000EX im IFR-ILS-Anflug auf St. Gallen-Altenrhein sank in Luftraum E auf ~5000 ft AMSL und traf einen Arcus auf VFR-Rückflug nach Amlikon. In Luftraum E gibt es keine ATC-Staffelung zwischen IFR und VFR. Das Segelflugzeug hatte Flarm an, den Mode-S-Transponder aus und keinen Funkkontakt — für die Lotsen der Falcon unsichtbar. Westlich von Amriswil kreuzten sich die Flugwege im Gegenkurs; beide Besatzungen erkannten das andere Flugzeug erst kurz vor der nächsten Annäherung: ~660 m horizontal / ~40 m vertikal. Weder Transponder noch Funk waren damals für Segelflieger vorgeschrieben. Keine Verletzten, kein Schaden.
- Falcon ILS-Anflug + Arcus VFR: Falcon 2000EX im IFR-ILS-Anflug auf St. Gallen-Altenrhein (LSZR) Piste 10 unter Kontrolle Zürich ARFA. Arcus im VFR-Rückflug nach Amlikon nach Ausklinken nahe dem Säntis. Falcon mit TCAS ausgerüstet; Arcus mit FLARM und Mode-S-Transponder.
- ILS-Anflug durch Luftraum E: Der Queranflug des ILS 10 auf LSZR auf etwa 1.520 m AMSL führt durch Luftraum E, in dem die Flugverkehrskontrolle keine Staffelung zwischen IFR- und VFR-Verkehr gewährleistet — eine strukturelle Schwachstelle, auf die SUST bei diesem Anflug wiederholt hingewiesen hat.
- Transponder aus, kein ATC-Kontakt: Der Segelflieger hatte den Mode-S-Transponder ausgeschaltet und stand nicht im Funkkontakt mit der Flugsicherung. Beides war für VFR-Segelflugbetrieb in Luftraum E zum Zeitpunkt des Vorfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zusammen machten die beiden Unterlassungen den Segler für die Controller unsichtbar, die die Falcon führten. FLARM war aktiv, die Falcon verfügte jedoch nicht über FLARM.
- Kreuzende Kurse, späte Sichtung: Die Flugpfade kreuzten sich kopfan bei etwa 1.520 m AMSL westlich von Amriswil. Beide Besatzungen erfassten das andere Luftfahrzeug visuell erst kurz vor dem Punkt der größten Annäherung; die Flugsicherung, die die Falcon führte, hatte keine Kenntnis vom Segler.
- Nächste Annäherung: 660 m / 40 m: Geringster Abstand: etwa 660 m horizontal, etwa 40 m vertikal. Als schwerwiegender Luftzwischenfall in Luftraum E eingestuft.
- Keine Kollision; Sicherheitshinweis: Keine Kollision, kein Schaden, keine Verletzten. SUST schloss die Untersuchung mit einem Sicherheitshinweis ab; keine formelle Sicherheitsempfehlung erteilt. SUST setzt sich seit diesem und ähnlichen Vorfällen für eine breitere Transponderpflicht für Segelflugzeuge ein.