Tragfläche löst sich in Steilspirale; Nimbus 3/24,5 stürzt in Waldgebiet
Bei einem Überlandflug nahe Bad Münder wurde der Pilot eines Nimbus 3/24,5 tödlich verletzt; das Segelflugzeug wurde zerstört. Nach dem Schleppstart in Wahlstedt (EDHW) sahen andere Segelflieger den Nimbus 3 später in ungewöhnlich steiler Nase-hoch-Lage in rund 1.200 m AMSL. Er kippte über eine Tragfläche ab und ging in eine steile, spiralförmige Flugbahn über. Nach einigen Umdrehungen brach ein Teil der Tragfläche ab; Ballastwasser strömte aus dem Rest. Der Aufschlag erfolgte steil in einem Waldgebiet. Ein zweites Luftfahrzeug fand sich nicht; Obduktion und Toxikologie blieben ohne Befund.
- Schleppstart + Überlandflug: Um 11:27 Uhr startet der Nimbus 3/24,5 auf dem Sonderlandeplatz Wahlstedt (EDHW) im Flugzeugschlepp zu einem Überlandflug.
- Steile Nase-hoch-Lage in ~1.200 m AMSL: Gegen 15:17 Uhr bemerken andere Segelflieger im Raum Bad Münder am Deister/Bakede den Nimbus in ungewöhnlich steil nach oben gerichteter Fluglage in etwa 1.200 m AMSL.
- Abkippen, steile Spiralbahn: Aus der steilen Nase-hoch-Lage kippt der Nimbus über eine Tragfläche ab und geht in eine steile, spiralförmige Flugbahn über.
- Tragfläche bricht nach Umdrehungen ab: Nach einigen Umdrehungen in der Spiralbahn bricht ein Teil einer Tragfläche ab; Zeugen sehen, wie Ballastwasser aus dem Tragflächenrest strömt. Bodenzeugen berichten ein Pfeifgeräusch, einen Knall beim Abbrechen der Tragfläche und das Aufschlaggeräusch.
- Aufschlag im Waldgebiet bei Bakede: Der Nimbus schlägt etwa zwei Kilometer südwestlich von Bakede in einem steilen Winkel in einem Waldgebiet auf; das Luftfahrzeug wird zerstört und der Pilot tödlich verletzt. Tragflächenteile und Beplankung liegen bis etwa einen Kilometer nordöstlich der Aufschlagstelle verstreut.
- Keine medizinischen/technischen Befunde: Die Untersuchung findet keine Hinweise auf eingeschränkte Steuerbarkeit. Obduktion und Toxikologie erbringen keine Befunde; teilweise stehen notwendige Gewebeproben nicht zur Verfügung. Mehrere mitgeführte Flugaufzeichnungsgeräte werden nicht gefunden oder sind nicht auslesbar. Ein zunächst vermuteter Zusammenstoß zweier Flugzeuge bestätigt sich nicht; ein anderes beteiligtes Luftfahrzeug wird nicht gefunden.