ASK 18 Schüler-Alleinflug: Strömungsabriss beim Slip-Ausleiten im Endanflug

Essen, Germany Alexander Schleicher ASK 18

ASK 18-Schüler im 4. Alleinflug des Tages in Essen/Mülheim war im Endanflug in stabilem Slip und versuchte, die Richtung zu ändern oder den Slip zu beenden; beim Ausleiten kam die Nase zu hoch, das Segelflugzeug geriet in einen Strömungsabriss, kippte nach rechts ab und trudelte in geringer Höhe auf einen Parkplatz ~400 m vor dem Platz. Schüler: 20 h gesamt / 34 Starts auf dem Muster; Übung Slip <1 Monat zuvor als 'beherrscht' eingetragen. Flugauftrag nach mehrtägiger Pause ohne doppelsitzigen Kontrollflug; Ausbildungsdokumentation lückenhaft über 8 Fluglehrer. Flugzeug zerstört, Schüler tödlich verletzt.

  1. Windenstart und Platzrunde: 4. Alleinflug des Tages auf der ASK 18. Windenstart von Essen/Mülheim Piste 24; Gegenanflug, Queranflug und Höhen im Platzrundenmuster wurden vom betreuenden Fluglehrer am Boden als korrekt beobachtet. CAVOK, 270° bei 7 km/h, 16 °C.
  2. Geringe Musterfestigung: Ausbildungsbeginn Apr. 2017; A-Prüfung Sep. 2017, B-Prüfung Apr. 2018. Umstieg auf ASK 18 im Sep. 2017 nach nur 3 Alleinflügen auf der ASK 21. Gesamterfahrung 20:17 h / 197 Starts; 34 Starts auf der ASK 18 insgesamt. Das BFU stellt fest, dass 3 Alleinflüge auf dem Vorläufermuster für den Wechsel auf ein Einzelsitzmuster keine ausreichende Festigung darstellen; klare nationale Standards für den Zeitpunkt der Musterumschulung fehlen.
  3. Alleinflug ohne aktuellen Doppelflug: Slippen (Übung 2.7) am 2. Sep. 2018 als „beherrscht“ abgezeichnet – weniger als einen Monat vor dem Unfall. Nach einer mehrtägigen Flugpause wurde der Alleinflugauftrag ohne aktuellen Doppelflug erteilt. BFU-Befund als beitragender Faktor: Vor dem Alleinflugauftrag hätte ein Doppelflug stattfinden müssen. Ausbildungsdokumentation: 8 Fluglehrer im Verlauf der Ausbildung beteiligt; Dokumentation unvollständig und nicht zur Fortschrittsverfolgung genutzt.
  4. Slipübung in geringer Höhe: Gemäß DAeC-Methodik muss die Slipübung bis 50 m AGL beendet sein – eine sicherheitsrelevante Übung mit geringen Höhenreserven, die eine sorgfältige Risikoabwägung im Rahmen des SMS des Betreibers erfordert. Das BFU stellte fest, dass das SMS der ATO nur nominell vorhanden war.
  5. Fehler beim Slip-Ausleiten im Endanflug: Zeugenbeobachtung: Im letzten Teil des Endanflugs wurde ein stabiler Slip eingeleitet, anschließend versuchte der Schüler, die Sliprichtung zu ändern oder den Slip auszuleiten; beim Ausleiten kam die Nase zu hoch. Das BFU stellt fest, dass beide Szenarien (Ausleiten vs. Richtungswechsel im Slip) zum gleichen abgerissenen Zustand führen und behandelt sie als gleichwertige Auslöser.
  6. Strömungsabriss und Trudeleinleitung: Das Segelflugzeug geriet in einen Strömungsabriss, kippte nach rechts ab und leitete in sehr geringer Höhe eine trudelähnliche Rotation ein, bevor es hinter Bäumen verschwand.
  7. Aufprall Parkplatz — tödlich verletzt: Nahezu senkrechter Aufprall auf einem Parkplatz ~400 m östlich (vor) dem Fluggelände. Rumpfnase hochgeknickt, Hecksektion gebrochen, Seitenruder getrennt. Segelflugzeug zerstört; der Schüler wurde tödlich verletzt (Polytrauma). Keine technischen Mängel; keine gesundheitliche Beeinträchtigung.
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