ASK 18 Schüler-Alleinflug: Strömungsabriss beim Slip-Ausleiten im Endanflug
ASK 18-Schüler im 4. Alleinflug des Tages in Essen/Mülheim war im Endanflug in stabilem Slip und versuchte, die Richtung zu ändern oder den Slip zu beenden; beim Ausleiten kam die Nase zu hoch, das Segelflugzeug geriet in einen Strömungsabriss, kippte nach rechts ab und trudelte in geringer Höhe auf einen Parkplatz ~400 m vor dem Platz. Schüler: 20 h gesamt / 34 Starts auf dem Muster; Übung Slip <1 Monat zuvor als 'beherrscht' eingetragen. Flugauftrag nach mehrtägiger Pause ohne doppelsitzigen Kontrollflug; Ausbildungsdokumentation lückenhaft über 8 Fluglehrer. Flugzeug zerstört, Schüler tödlich verletzt.
- Windenstart und Platzrunde: 4. Alleinflug des Tages auf der ASK 18. Windenstart von Essen/Mülheim Piste 24; Gegenanflug, Queranflug und Höhen im Platzrundenmuster wurden vom betreuenden Fluglehrer am Boden als korrekt beobachtet. CAVOK, 270° bei 7 km/h, 16 °C.
- Geringe Musterfestigung: Ausbildungsbeginn Apr. 2017; A-Prüfung Sep. 2017, B-Prüfung Apr. 2018. Umstieg auf ASK 18 im Sep. 2017 nach nur 3 Alleinflügen auf der ASK 21. Gesamterfahrung 20:17 h / 197 Starts; 34 Starts auf der ASK 18 insgesamt. Das BFU stellt fest, dass 3 Alleinflüge auf dem Vorläufermuster für den Wechsel auf ein Einzelsitzmuster keine ausreichende Festigung darstellen; klare nationale Standards für den Zeitpunkt der Musterumschulung fehlen.
- Alleinflug ohne aktuellen Doppelflug: Slippen (Übung 2.7) am 2. Sep. 2018 als „beherrscht“ abgezeichnet – weniger als einen Monat vor dem Unfall. Nach einer mehrtägigen Flugpause wurde der Alleinflugauftrag ohne aktuellen Doppelflug erteilt. BFU-Befund als beitragender Faktor: Vor dem Alleinflugauftrag hätte ein Doppelflug stattfinden müssen. Ausbildungsdokumentation: 8 Fluglehrer im Verlauf der Ausbildung beteiligt; Dokumentation unvollständig und nicht zur Fortschrittsverfolgung genutzt.
- Slipübung in geringer Höhe: Gemäß DAeC-Methodik muss die Slipübung bis 50 m AGL beendet sein – eine sicherheitsrelevante Übung mit geringen Höhenreserven, die eine sorgfältige Risikoabwägung im Rahmen des SMS des Betreibers erfordert. Das BFU stellte fest, dass das SMS der ATO nur nominell vorhanden war.
- Fehler beim Slip-Ausleiten im Endanflug: Zeugenbeobachtung: Im letzten Teil des Endanflugs wurde ein stabiler Slip eingeleitet, anschließend versuchte der Schüler, die Sliprichtung zu ändern oder den Slip auszuleiten; beim Ausleiten kam die Nase zu hoch. Das BFU stellt fest, dass beide Szenarien (Ausleiten vs. Richtungswechsel im Slip) zum gleichen abgerissenen Zustand führen und behandelt sie als gleichwertige Auslöser.
- Strömungsabriss und Trudeleinleitung: Das Segelflugzeug geriet in einen Strömungsabriss, kippte nach rechts ab und leitete in sehr geringer Höhe eine trudelähnliche Rotation ein, bevor es hinter Bäumen verschwand.
- Aufprall Parkplatz — tödlich verletzt: Nahezu senkrechter Aufprall auf einem Parkplatz ~400 m östlich (vor) dem Fluggelände. Rumpfnase hochgeknickt, Hecksektion gebrochen, Seitenruder getrennt. Segelflugzeug zerstört; der Schüler wurde tödlich verletzt (Polytrauma). Keine technischen Mängel; keine gesundheitliche Beeinträchtigung.